Die rechtliche Dimension in den Religionen
Vortrag von Prof. Dr. Burkhard Josef Berkmann, LMU
Montag, 14. Januar 2019, 18.15 Uhr
Hauptgebäude der LMU, Raum A 014, Geschwister-Scholl-Platz 1 in München
(Eintritt frei, Spenden willkommen)
Jüdisches Recht im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte, islamisches Recht in der Diskussion um Burka-Verbot oder das Schächten von Tieren, das Recht christlicher Kirchen bei Bischofsernennungen oder Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts – zunehmend wird wahrgenommen, dass die Religionen nicht nur eigene Kulte, Glaubenslehren, heilige Schriften und Formen von Spiritualität haben, sondern oft auch eigene Rechtsvorschriften. Diese verlangen von den Gläubigen ein bestimmtes Verhalten, das in einer religiös vielfältigen Gesellschaft leicht mit dem Verhalten anderer in Konflikt kommen kann. Um die gegenseitige Verständigung zu fördern, ist es notwendig, über die unterschiedlichen Rechtsvorschriften Bescheid zu wissen und ihre Bedeutung zu verstehen. Sind sie von Gott erlassen und unveränderlich oder menschliches Produkt und anpassungsfähig? Aus welchen Quellen schöpfen die Religionen ihre Rechtsnormen? Gibt es gemeinsame Rechtstraditionen unter den abrahamitischen Religionen?
Burkhard Berkmann ist seit 2016 Professor für Kirchenrecht an der LMU München. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört das interne Recht der Religionen.
Literaturempfehlung: Burkhard Josef Berkmann, Internes Recht der Religionen. Einführung in eine vergleichende Disziplin, Stuttgart Kohlhammer 2018, ISBN 978-3-17-034034-3